Arbeitgeber erklären Annahme des Gebäudereiniger-Tarifvertrags

Einstimmig hat die Große Tarifkommission der Arbeitgeber im Gebäudereiniger Handwerk dem am 23. August 2011 erzielten Tarifabschluss heute in Berlin zugestimmt. "Damit steht dem Inkrafttreten des neuen Lohn- und Mindestlohn-Tarifvertrages von unserer Seite nichts mehr im Weg", so Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert.

Nachdem die IG BAU ebenfalls die Annahme des Tarifergebnisses erklärt habe, setze der Bundesinnungsverband nun auf eine schnelle Anerkennung des Mindestlohntarifvertrages durch die Bundesregierung. Damit werde der Mindestlohn per Rechtsverordnung über zwingende Arbeitsbedingungen gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Arbeitgeber und Beschäftigten der Branche für verbindlich erklärt. "Die Mindestlohnverbindlichkeit ist in einer lohnkostendominierten Branche wie dem Gebäudereiniger-Handwerk die anerkannte Gewähr gegen Lohndumping." erklärt Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert.

Der Lohn für die rund 530.000 gewerblich Beschäftigten der Branche steigt demnach im Westen ab dem 01.01.2012 um 3,1 bzw. ab dem 01.01.2013 um 2,05 Prozent. Die Löhne in Ostdeutschland werden in zwei Stufen auf dann 84 Prozent des West-Lohns angehoben.

Konkret beträgt der Mindestlohn in Lohngruppe 1 dann im Westen ab 1. Januar 2012 8,82 Euro, ab 1. Januar 2013 9 Euro, in Ostdeutschland ab 1. Januar 2012 7,33 Euro und 7,56 Euro ab 1. Januar 2013.

Mit der deutlich stärkeren Erhöhung der Löhne in Ostdeutschland wurde der Einstieg in die vom gemeinsamen politischen Willen getragene Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im vereinten Deutschland Rechnung getragen. Hierzu wurde eine Vereinbarung mit der IG BAU getroffen, die Angleichung der Ost- an die Westlöhne bis zum Jahr 2019 zu realisieren. Ferner wurden die Ausbildungsvergütungen angesichts der Situation auf dem Ausbildungsmarkt und um die Attraktivität des Ausbildungsberufes weiter zu stärken, überproportional angehoben.



Anteil der Mini-Jobs weiter reduziert

Um mehr als drei Prozent ist die Zahl der Minijobber im Gebäudereiniger-Handwerk im letzten Jahr gesunken. Bundesweit boomen diese Beschäftigungsverhältnisse dagegen. Ihre Zahl ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Ende September 2010 waren es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 7,3 Millionen Beschäftigte, im Bereich Reinigung waren es rund 460 Tausend.

"Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind durchaus auch kritisch zu sehen", betonte der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Johannes Bungart. Verständlicherweise seien die Minijobs aus Arbeitnehmersicht äußerst reizvoll, da der Lohn brutto für netto ausbezahlt werde. "Genau damit werden aber falsche Anreize geschaffen und die Rekrutierung von Personal für größere Teilzeiteinheiten, die wir dringender benötigen, wird enorm erschwert." Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse seien extrem unflexibel, da streng darauf geachtet werden müsse, dass die 400-Euro-Grenze nicht überschritten werde. Kurzfristige Aufträge oder spontane Auftragsausweitungen, wie sie im Dienstleistungsbereich gang und gäbe seien, können mit geringfügig beschäftigtem Personal deshalb nicht bewältigt werden. "Wir brauchen Mitarbeiter mit Arbeitsverträgen, geregelten Urlaubsansprüchen und Tariflöhnen ? und genau dies bietet die Gebäudereiniger-Branche ihren bundesweit mehr als 900.000 Beschäftigten." Der Verband fordere bereits seit Jahren, die sogenannten Minijobs völlig abzuschaffen.

Bungart befürchtet, dass vielen Minijobbern trotz gesetzlicher Regelungen Ansprüche vorenthalten werden. Im Gebäudereiniger-Handwerk dagegen werde bereits seit vielen Jahren die Einhaltung der Stundenlöhne und Tarifverträge durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls regelmäßig überprüft. Der Mindestlohn für un- bzw. angelernte Arbeitskräfte beträgt im Westen zurzeit 8,55 ?, im Osten 7,00 ?. "Wir unterstützen diese Kontrollen, denn sie helfen nicht nur den Beschäftigten, sondern auch der Branche." (Bungart)

Quelle




Neuer Vorstand gewählt

Die Gebäudereiniger-Innung Wuppertal hat in der Sitzung vom 09. Februar ihren neuen Vorstand gewählt.

In ihren Ämtern bestätigt wurden der Obermeister, Peter Raddatz, sein Stellvertreter, Thomas Dietrich, so wie die Beisitzer Martin Kraus und Robert Weber. Neuer Lehrlingswart ist Martin Biendl, der Martin Kraus in seinem Amt folgt.

Die Amtszeit beginnt mit dem 01. April 2011 und endet zum 31. März 2014.




Mehr Lohn in der Gebäudereinigung

Ab 01.01.2011 erhalten die knapp 900.000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk mehr Lohn.
Damit wird die 2. Stufe des 2009 vereinbarten Tarifvertrages umgesetzt.
Durch diese Erhöhung steigen auch die gesetzlichen Mindestlöhne.  

Der Stundenlohn in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) beträgt nun 8,55 Euro und liegt damit über dem vom Deutschen Gewerkschaftsbund geforderten Mindestlohn von 8,50 Euro.

Ungeachtet dessen fordert der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks weiterhin die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes.

Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die acht neuen EU-Mitglieder ab dem 1. Mai 2011 unabdingbar.
"In vielen Branchen werden dann die Beschäftigten in Deutschland mit Arbeitnehmern aus Ländern konkurrieren, in denen zum Teil Stundenlöhne von zwei bis vier Euro marktüblich sind", sagte Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks.




Schwerpunktprüfung des Zolls in der Gebäudereinigung

Ende November / Anfang Dezember fand die diesjährige bundesweite Schwerpunktaktion des Zolls in der Gebäudereinigung statt. Mit 1.500 Kräften prüfte der Zoll 2.051 Gebäudereinigungsbetriebe und befragte dabei 11.720 Arbeitnehmer.

Bei 269 Arbeitgebern wurden Anhaltspunkte festgestellt, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Es liegen 340 Hinweise auf Leistungsbetrug der Arbeitnehmer und 22 Hinweise auf Scheinselbstständigkeit vor. Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf die Meldepflicht zur Sozialversicherung ergaben sich in 336 Fällen.

Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wurden an Ort und Stelle 304 Bußgeld- und 23 Strafverfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet. 9 Personen wurden im Rahmen der Schwerpunktprüfung vorläufig festgenommen. Sie stehen im Verdacht, sich illegal in Deutschland aufzuhalten.

Der Zoll hat mit seiner Aktion verdeutlicht, dass die Mindestlohnbestimmungen geprüft werden und dass die Prüfungen weiterhin notwendig sind. Neben den verdachtslosen meist einmal jährlichen Schwerpunktprüfungen prüft der Zoll im gesamten Jahr weniger öffentlichkeitswirksam eine Vielzahl von Unternehmen aufgrund konkreter Verdachtsmomente.

Für weitere Infos bitte hier klicken.



Betriebsstatistik des ZDH

Die Anzahl der in die Handwerksrolle eingetragenen Gebäudereinigungsbetriebe ist zum Erhebungsstichtag 30.06.2010 erneut gestiegen.
Die Gesamtzahl aller in den Handwerkskammerbezirken eingetragenen Unternehmen betrug demnach 35.636 Betriebe, was gegenüber der Zahl am 31.12.2009 einem Anstieg um 3,4% entspricht.
Detaillierte Auswertungen aus den einzelnen Handwerkskammerbezirken liegen noch nicht vor.

Für das erste Halbjahr 2010 hat der Gesamtdurchschnittswert mit 3,4% Steigerung damit einen Wert in einer Größenordnung wie vor der Novellierung der Handwerksordnung erzielt.
Wie bekannt, beinhaltet die Gesamtzahl der Unternehmen, die bei den Handwerkskammern erfasst werden, seit Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004 auch diejenigen der früher so genannten Anbieter von "Reinigung nach Hausfrauenart", so dass seit diesem Zeitpunkt aufgrund des Zuwachses von Klein- und Kleinstbetrieben die Gesamtzahl enorme Steigerungsraten aufwies.



Gericht bewertet Mindestlohnverstoß als Straftat

Lohndumping gilt zum ersten Mal als Straftat: Weil er Löhne unter einem Euro bezahlt hat, ist ein Unternehmer zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Weil er Putzfrauen mit Stundenlöhnen unter einem Euro abgespeist hat, muss ein Reinigungsunternehmer 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Die Summe ist wenig spektakulär, wohl aber das Urteil des Landgerichts Magdeburg: Es bewertete das Unterschreiten eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns als Straftat und nicht wie bisher üblich als Ordnungswidrigkeit. Gericht, Staatsanwaltschaft und Gewerkschaften maßen dem Richterspruch daher bundesweite Bedeutung zu ? nach allem was man wisse, habe noch nie ein deutsches Gericht so geurteilt. "Wenn Unternehmen Dumpinglöhne zahlen, müssen sie künftig mit härteren Strafen rechnen", sagte Staatsanwalt Andreas Strauß.

Der Mindestlohn für Gebäudereiniger lag zum Zeitpunkt der 18 angeklagten Taten zwischen 2004 und 2006 bei 7,68 Euro (Tarifgebiet Ost, Anm. von mir). Die Staatsanwaltschaft rechnete vor, dass die Putzfrauen im besten Fall aber nur auf maximal 1,79 Euro die Stunde kamen. Richterin Claudia Methling sagte, der 57-jährige Unternehmer habe zur eigenen Gewinnmaximierung teils ?nicht mal einen Euro? gezahlt. "Egal wie man es betrachtet: Ein Stundenlohn von einem Euro ist als sittenwidrig anzusehen."

Seit 2001 setzte der Mann Arbeitnehmer aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion an Rasthöfen in mehreren Bundesländern ein. Dort mussten sie in 12-Stunden-Schichten Toiletten und Duschen sauber halten oder Geld für die Benutzung einsammeln. Sie arbeiteten bis zu 14 Tage am Stück und erhielten dafür nach den Feststellungen des Gerichts 60 bis 300 Euro ? bei freier Kost und Logis. Der Anwalt des Angeklagten plädierte auf Freispruch. Tatsächlich hätten die Beschäftigten lediglich zwei bis drei Stunden täglich geputzt, den Rest als eine Art Bereitschaftszeit verbracht, argumentierte er.

Zwei Vorinstanzen hatten den Reinigungsunternehmer im Oktober 2008 und März 2009 freigesprochen. Das Oberlandesgericht Naumburg hob das letzte Urteil jedoch auf und verwies den Fall erneut an das Landgericht Magdeburg.

(dpa)


Durch dieses Urteil wäre es für die Zukunft sogar denkbar, dass sich Auftraggeber, die Reinigungsleistungen an solche Unternehmen vergeben, ebenso strafbar machen.




bb goes facebook

Ab sofort gibt es uns auch auf Facebook.

Bilder, Filme und Berichte werden wir in Zukunft auch auf unserer Facebook-Seite veröffentlichen. 

Es würde uns freuen, wenn Sie uns besuchen. Dort stehen wir auch für Fragen zu unseren Veröffentlichungen zur Verfügung. 



 

Der Countdown läuft...

...in 10 Tagen startet das Race for Balthasar.

17 Teams haben sich aufstellen lassen, um 9 Stunden auf der Daytona-Kartbahn in Essen für den guten Zweck ihre Runden zu drehen.

Unser Team geht unter dem Namen "Westemmys@nodirt.de" an den Start.

Organisiert wird das Rennen durch die Motorsportfreunde Bochum e.V.




Imagekampagne des deutschen Handwerks geht an den Start

Am kommenden Samstag, den 16. Januar 2010, wird die Imagekampagne des deutschen Handwerks mit einem bundesweit in allen wesentlichen privaten Sendern geschalteten Kurzfilm als Startschuss beginnen. Zeitgleich wird an diesem Datum um 20:14 Uhr, also im direkten Vorfeld des Haupt-Abendprogramms, der vom renommierten Regisseur Peter Thwaites in Hollywood-Qualität gedrehte Fernsehspot zum Kampagnenstart gesendet. Er steht unter dem Motto: ?Wie sähe unser Leben ohne das Handwerk aus??

Damit soll eine neue Ära der PR des Handwerks eingeläutet werden: An der Größe, Vielfalt, Bedeutung und Kompetenz des Wirtschaftsfaktors Handwerk soll ab diesem Datum in Deutschland niemand mehr vorbeischauen können. Ziel der Kommunikationsoffensive ist es, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Handwerks zu verdeutlichen und Jugendliche für eine Ausbildung dort zu begeistern.

Die auf fünf Jahre angelegte Imagekampagne wird mit kreativen Motiven, Aussagen und Methoden die Leistungsfähigkeit und Bandbreite des Handwerks darstellen. Zielgruppe ist die breite Öffentlichkeit, vor allem aber auch junge Menschen, die vor der Berufswahl stehen, um gerade bei diesen noch vorhandene Vorurteile gegenüber des Handwerks wirkungsvoll und innovativ entgegen zu treten.

Bereits im Vorfeld der Erstausstrahlung am 16. Januar 2010, werden ab dem 11. Januar 2010 kurze 15-sekündige Teaser auf den Sendetermin hinweisen. Ab 16. Januar 2010 läuft der Spot dann in voller Länge, ab 21.01.2010 auch auf den öffentlich rechtlichen Kanälen, zunächst bis 14. Februar 2010. Insgesamt wird der Werbespot im Jahr 2010 fast 1.500 Mal auf öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern zu sehen sein. Bundesweite Plakat- und Anzeigenschaltungen und ein Webauftritt auf www.handwerk.de flankieren die Ausstrahlung des TV-Spots.





Weihnachtsgrüße

Weihnachtszeit

Zeit zu haben, die Zeit vergessen zu können.
Zeit zu haben, zu sehen und zu erleben.
Zeit zu haben, zu lachen und glücklich zu sein.
Zeit zu haben, zum Träumen und Wohlfühlen.
Zeit zu haben, das Leben zu genießen.

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Nur noch wenige Tage, und wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu. Ein Jahr, bewegend und voller Herausforderungen und Veränderungen.
Mit dem vor uns liegenden Weihnachts- und Neujahrsfest steht das neue Jahr schon in den Startlöchern, mit wieder neuen Ansprüchen, im geschäftlichen Alltag, wie im privaten Leben.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Vorweihnachtszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest, Optimismus, Freude und Humor für das neue Jahr, eine starke Gesundheit und Erfolg für all Ihre Wünsche und Vorhaben.

Anstelle der üblichen Weihnachtsgeschenke unterstützen wir auch dieses Jahr wieder verschiedene Organisationen mit Spenden.

In diesem Jahr geht unsere Hauptspende an das Kinderhospiz Balthasar.

Wir glauben, damit dem Sinn des Weihnachtsfestes am besten entsprochen zu haben.




Tarifeinigung beendet Streik

29.10.2009:

In den frühen Morgenstunden konnten sich die Tarifparteien in einem Spitzengespräch einigen, und so den Streik beenden.

Die wichtigsten Eckpunkte:

1. Lohnerhöhung:

West: zum 01.01.2010 um 3,1%
zum 01.01.2011 um 1,8%

Ost: zum 01.01.2010 um 3,8%
zum 01.01.2011 um 2,5%


2. Statt einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge wurde eine Tariföffnungsklausel zur Entgeltumwandlung außerhalb des Mindestlohnes vereinbart.

3. Eine Wegezeitenregelung, Flexibilisierung der Arbeitszeit und ein Jahresarbeitszeitkonto für die Lohngruppen 6 und 7.


Da die Lohngruppen 1 und 6 wieder als Mindestlöhne gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz beantragt werden sollen, bitten wir alle Auftraggeber, den Preiserhöhungen zuzustimmen.




Statement zur aktuellen Tarifsituation

***Ende September endete mit dem Auslaufen des Tarifvertrages auch die gesetzliche Regelung zum Mindestlohn. Er betrug 8,15 Euro im Westen und 6,58 Euro im Osten. Nun können Unternehmen beim Abschluss neuer Arbeitsverträge die bisherige Untergrenze um bis zu 30 Prozent unterschreiten.***

Wir werden aus sozialen Gesichtspunkten den tariflosen Zustand nicht ausnutzen und uns weiterhin an den vereinbarten Mindestlohn und den bisherigen Tarifvertrag halten, auch bei Neueinstellungen.
Auch wenn Mitbewerber jetzt günstigere Konditionen - zu Lasten der Arbeitnehmer - anbieten, werden wir uns diesem ruinösen Wettbewerb nicht stellen.

Wir hoffen auf ein baldiges Ende der Streiksituation mit einem zufriedenstellenden Ergebnis für alle Seiten.






Tarifverhandlungen gescheitert

Streik bei Gebäudereinigern rückt näher

Der Vorstand der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat nach eigener Mitteilung die Tarifverhandlungen für die rund 850.000 Beschäftigten nach sechs Runden für gescheitert erklärt. Damit ist der Weg frei für eine Urabstimmung über einen Arbeitskampf in der von zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen geprägten Branche.

Angebot und Forderungen weit auseinander
IG-BAU-Verhandlungsführer Frank Wynands bezeichnete das Angebot der Arbeitgeber von angeblich drei Prozent als Mogelpackung. Unter Berücksichtigung der zeitlichen Komponente bedeute sie in der Realität ein jährliches Lohnplus von 1,8 Prozent im Westen und 2,1 Prozent im Osten. Das sei für die IG BAU nicht tragbar. Die Gewerkschaft hatte 8,7 Prozent mehr Lohn gefordert und eine schrittweise Angleichung der Ost- an die Westlöhne verlangt. Seit Januar war in sechs Runden verhandelt worden.

Mindestlohnregelung gefährdet
Mit dem Tarifvertrag läuft auch die bisherige Regelung zum Mindestlohn Ende September aus. Sollte bis dahin keine Lösung gefunden werden, wären die Unternehmen beim Abschluss neuer Arbeitsverträge nicht mehr an die Regelung gebunden. Derzeit liegt der Mindestlohn für Gebäudereiniger bei 8,15 Euro im Westen und 6,58 Euro im Osten.

Die Gewerkschaft hält das Handwerk für wesentlich weniger von der Wirtschaftskrise betroffen als andere Branchen. Sie blendet unverändert bei ihren Forderungen die tatsächliche Wirtschaftslage vollkommen aus.

Klarzustellen ist, dass der Bundesinnungsverband auch weiterhin am Erhalt des Tarifvertragssystems interessiert ist, aber nicht zu jedem Preis.



Presseinformation des BIV

Frankfurt/Bonn, 20. Februar 2009

Statement des Bundesinnungsverbandes zum Aussetzen der Tarifverhandlungen am 20. Februar 2009

Vor dem Hintergrund der sich täglich verschlechternden Nachrichten und Prognosen zur Wirtschaftsentwicklung hat der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks heute der IG BAU seinen Entschluss mitgeteilt, die Tarifverhandlungen für die im Herbst und zum Ende des Jahres auslaufenden Tarifverträge auszusetzen.

Angesichts der schlimmsten Wirtschaftskrise in der Geschichte der Bundesrepublik ist die völlig unrealistische Forderung der IG BAU nach einer Lohnerhöhung um 8,7 Prozent keine Basis, die Verhandlungen vorerst weiterzuführen. Große industrielle Kundenbereiche des Gebäudereiniger-Handwerks sind von Kurzarbeit und Entlassungen bedroht. Eine umsichtige und überlegte Tarifentscheidung für das Jahr 2010 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Die Kunden des Gebäudereiniger-Handwerks haben allein im Januar 2009 (!) 400.000 Arbeitsplätze gestrichen und 300.000 Anträge auf Kurzarbeit gestellt. Dies entspricht Reinigungskürzungen in gleicher Größenordnung: Wo nicht gearbeitet wird, wird auch deutlich weniger gereinigt. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist als Branche unternehmens­naher Dienst­leistungen direkt von der Entwicklung seiner Auftraggeber abhängig. Mit Thesen, es sei genug Geld da und die Weltwirtschaftskrise habe keinerlei Auswirkungen auf das Gebäude­reiniger-Handwerk verliert die IG BAU den Bezug zur Wirklichkeit. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks tritt weiterhin für Mindestlöhne und allgemeinverbindliche Tarifverträge ein ? aber sie dürfen kein Werkzeug sein, die Realität auszuhebeln.

Eine Lohnerhöhung im Umfang eines kompletten Monatsgehalts, die den Kunden des Gebäudereiniger-Handwerks Mehrkosten in Höhe von einer Dreiviertel Milliarde Euro auf­bürdet, stellt für den Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks keine Diskus­sionsbasis dar. "Wenn sich Anzeichen einer Stabilisierung der Wirtschaft oder halbwegs verlässliche Prognosen abzeichnen, sind wir umgehend bereit, die Gespräche am Verhandlungstisch fortzusetzen." sagt Bernd Jacke, Vorsitzender der Verhandlungs­kommission des Bundes­innungsverbandes.





 

Erheblich verbesserte Absetzbarkeit bei haushaltsnahen Dienstleistungen ab 2009

Der Gesetzentwurf zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (FamilienleistungsG) sieht ab dem 01.01.2009 eine deutlich ausgeweitete steuerliche Absetzbarkeit von Reinigungsdienstleistungen in Privathaushalten vor.

Nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) konnten bislang die Kosten von Reinigungsdienstleistungen in Privathaushalten in Höhe von 20 Prozent von 3.000 Euro (= 600 Euro) steuerlich geltend gemacht werden. Nach dem neuen § 35a Absatz 2 EStG wird die Absetzbarkeit mehr als versechsfacht auf 20 Prozent von 20.000 Euro (= 4.000 Euro).

Weiterhin gilt aber die Voraussetzung, dass die Rechnungen getrennt in Arbeitskosten und Materialkosten ausgewiesen sein müssen. Hier gilt aber weiterhin die Auslegung des Bundesfinanzministeriums, nach der bei üblichen Reinigungstätigkeiten die Arbeitskosten mit 100 Prozent und die Materialkosten mit 0 Prozent ausgewiesen werden können.




Minister Laumann spricht vor 400 Gebäudereinigungs-Unternehmern

Der erste Verbandstag des Landesinnungsverbandes zu dem alle Mitgliedsbetriebe aus NRW eingeladen waren, fand ein überwältigendes Echo. 400 Vertreter aus Gebäudereinigungsunternehmen füllten am 27. Oktober 2008 den Saal des Maritim in Köln fast bis zum letzten Platz, als Landesinnungsmeister Thomas Dietrich den Bundesvorsitzenden der Christdemokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) und Landesarbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sowie Bundesgeschäftsführer Johannes Bungart zu einem Austausch über die Themen Mindestlohn und Entsendegesetz begrüßen durfte.

Zunächst bedankte sich Bundesgeschäftsführer Bungart in seiner Rede bei Minister Laumann für seine große Unterstützung bei der Aufnahme des Gebäudereiniger-Handwerks in das Entsendegesetz. Hierbei dürfe man aber nicht stehen bleiben, sondern es müsse darüber hinaus ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen geschaffen werden. Nur so sei ein Auffangbecken vorhanden, wenn wieder einmal die Politik ? wie in diesem Jahr bereits geschehen ? einem ausgehandelten Tariflohn die Allgemeinverbindlichkeit verweigere oder es gar dazu komme, dass sich die Tarifparteien nicht einigen könnten.

In seinem Redebeitrag lobte Minister Laumann das Gebäudereiniger-Handwerk als Musterbranche, der es seit Jahrzehnten gelingt, im Rahmen der Tarifautonomie in Verbindung mit Allgemeinverbindlichkeitserklärungen anerkennenswerte Arbeitsbedingungen in der Branche zu schaffen. Einem gesetzlichen Mindestlohn erteilte er allerdings eine Absage, da er als Bundesvorsitzender der Christdemokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) die Gefahr sehe, dass ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn tarifliche Löhne für ungelernte Tätigkeiten verhindere. Er forderte vielmehr eine Stärkung der Gewerkschaften.

In der anschließenden Diskussion unter Beteiligung der beiden Redner und Landesinnungsmeister Dietrich wurden die zum Teil gegensätzlichen Standpunkte auf hohem Niveau ausgetauscht.

Nach Abschluss der ca. zweistündigen Veranstaltung nutzten viele Teilnehmer noch die Gelegenheit zum Austausch unter Kollegen. Auch Minister Laumann blieb noch 45 Minuten, um im kleinen Kreis weiter zu diskutieren.
In den nachfolgenden Gesprächen mit Minister Laumann wurde deutlich, dass der für einen Arbeitgeberverband ungewöhnliche Standpunkt zum Mindestlohn und die große Unterstützung der Verbandsposition durch die hohe Beteiligung der Unternehmen Minister Laumann in Erinnerung bleiben wird.

Einige interessante Bilder des Verbandstages finden sich auf der Homepage des LIV.




"Rein ins Bild"

Der große Fotowettbewerb zum Thema Sauberkeit

Noch bis zum 30.11.08 können alle Amateur-, Hobby- und Profifotografen am größten Fotowettbewerb rund um das Thema Reinigen und Sauberkeit teilnehmen.
Der Verein für Reinigungstechnik hat in Zusammenarbeit mit der Landesinnung Hessen des Gebäudereiniger-Handwerks, dem Fotowettbewerbportal www.myfoto.de und der Fachzeitschrift "Reinigungsmarkt" den bundesweiten Fotowettbewerb www.rein-ins-bild.de gestartet.




Sonderausstellung: "Die Putzfrau. Vom Dienstmädchen zur Raumpflegerin"

Von Dienstmädchen, Putzprofis und Dreckspatzen.

Vom 15. Mai - 19. Oktober 2008 zeigt das Museum Industriekultur Osnabrück die Ausstellung "Die Putzfrau. Vom Dienstmädchen zur Raumpflegerin" Staubsaugen und Staubwischen, Treppenhäuser, Büroräume und Toiletten reinigen - das ist die Domäne der Raumpflegerin. Täglich widmet sie sich dem Kampf gegen den Schmutz, ob allein oder in einer Reinigungskolonne. Ihr stellt sich eine komplexe Aufgabe, die den vollen Einsatz fordert, Tag für Tag von neuem. Reinigungskräfte sind in Industriebetrieben tätig, in kommunalen Verwaltungsgebäuden, Hotels, Verkehrsmitteln und Institutionen wie Schulen, Krankenhäusern und Bürogebäuden ebenso wie in Privathaushalten oder in den Treppenhäusern großer Wohnanlagen.




Der Mariendom in Neviges wird 40

Wir gratulieren dem Mariendom zum 40. Jahrestag.

Auch wir erinnern uns gerne an die Anfänge dieses monumentalen Bauwerkes in Neviges, haben wir doch auch einen kleinen Teil zu seiner Fertigstellung beigetragen.

Die Bauschlußreinigung wurde von der "Glas- und Gebäudereinigung G. Bissels und G. Biendl" durchgeführt.

Rechts im Bild sehen sie Kurt Günter Biendl "in Aktion".




Aktuelles

Reinigung und "Imprägnierung" von Photovoltaik- und Solaranlagen

Damit Sie alles aus Ihrer Anlage herausholen können, befreien wir diese von sämtlichen Verschmutzungen und Beschichten das Glas mit neuesten Produkten der Nanotechnologie.
Oder entscheiden Sie sich für die regelmäßige Reinigung mit AquaQlean

Eine Investition, die sich schnell bezahlt macht!







Wir leben Arbeitsschutz


Am 05.07.2005 wurde unsere Firma, mit 12 weiteren des Kreises Mettmann und der Stadt Wuppertal, durch das staatliche Amt für Arbeitsschutz, für die vorbildliche Organisation des Arbeitsschutzes ausgezeichnet.

Diese Auszeichnung spornt uns natürlich an, auch in Zukunft alles Nötige für das Wohlergehen unserer Mitarbeiter, sowie störungsfreie Prozessabläufe zu tun, damit wir auch in 4 Jahren wieder "dabei sind".







Lüfterreinigung

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Durch unser Reinigungsverfahren werden "energiefressende" Verschmutzungen entfernt, sowie durch die Behandlung mit Heißdampf schädliche Keime reduziert.

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Informationen zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Die Aufnahme des Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde zum 01.07.2007 vollzogen.

Leider haben viele Mitbewerber die Auswirkungen des AEntG auf sich zukommen lassen, ohne die Folgen für sich und Sie, als Auftraggeber, realisiert zu haben.

Vor diesem Hintergrund ist auch der aggressive Preiskampf einiger Mitbewerber nicht nachvollziehbar. Es wird mit unrealistischen Quadratmeterleistungen und unseriösen Stundenverrechnungsätzen, die keiner Kontrolle der FSK (Zollbehörde) standhalten, um Aufträge geworben.


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Gesetzliche Vorschrift:                  § 1a AEntG:

 Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen im Sinne des § 211 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch Werk- oder Dienstleistungen (Formulierung Gesetzentwurf 2006) beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers......oder eines von dem Unternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an einen Arbeitnehmer oder zur Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2a, 3 Satz 2 und 3 oder Abs. 3a Satz 4 und 5 wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.
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Unrichtige Berichte in den Medien verursachten zusätzliche Verunsicherung. Dort war z.B. die Rede von einem Mindestlohn für Gebäudereiniger von 7,87?/h (2008: 8,15?). Dieser Lohnsatz betrifft aber nur die Lohngruppe 1 für die Innen- und Unterhalts- reinigung und liegt noch über den Lohnsätzen der Zeitarbeitsfirmen und Kommunen. Der Mindestlohn für gelernte Gebäudereiniger, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung absolviert haben, beträgt, je nach Qualifizierung, 11,56? bis 13,30? (2008: 11,96 - 13,77?). Vorarbeiter, Objektleiter, Meister u.a. entsprechend höher.

Durch die Aufnahme in das Entsendegesetz haftet also auch der Auftraggeber, wenn der von ihm beauftragte Dienstleister nicht den gültigen Tariflohn an seine Mitarbeiter zahlt. 





Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der einzuhaltenden tariflichen Arbeitsbedingungen aufgegliedert in die jeweiligen Tarifbereiche.

 

Mindest- lohn

Überstunden- zuschläge

Dauer des Urlaubs

Urlaubs- entgelt

Urlaubs- geld

Urlaubs- kasse

Abbruchgewerbe

ja

nein

nein

nein

nein

nein

Bauhauptgewerbe

ja

ja

ja

ja

ja

ja

Dachdeckerhandwerk

ja

ja

ja

ja

ja

nein

Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

nein

ja

ja

ja

nein

nein

Maler- und Lackiererhandwerk

ja

nein

nein

nein

nein

nein

Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

nein

ja

ja

ja

ja

nein

Montageleistung auf Baustellen

nein

nein

nein

nein

nein

nein

Seeschifffahrtsassistenz

nein

nein

nein

nein

nein

nein

Gebäudereinigerhandwerk

ja

ja

ja

ja

ja

nein

 




Weitere Informationen zum Download:

Kundeninfo des Bundesinnungsverbandes (pdf - 84KB)

Info der KGSt zu Auswirkungen des AEntG auf die Kommunen (pdf - 89KB)

Kurzfassung des AEntG (pdf - 42KB)





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