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Fortschrittsbericht zum UN Global Compact ist online

Der Fortschrittsbericht 2012 (COP, Communication on Progress) zum UN Global Compact ist online und kann unter folgendem Link eingesehen werden:

BB_COP_2012.pdf






Für die kommenden Feiertage wünschen wir Ihnen wohlverdiente 
Erholung und eine stille, aber auch fröhliche Zeit mit Ihren Lieben.
Möge das neue Jahr Ihnen alle Wünsche erfüllen, und Sie mit viel Zufriedenheit beschenken.




Artikel in der "rationell reinigen" zum Thema Compliance

In der Ausgabe 11/2012 der "rationell reinigen - Fachorgan des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks" schreibt u.a. Martin Biendl in der Rubrik "Forum" zum Thema Compliance. 

Den Artikel können Sie sich hier als pdf-Datei ansehen. Zur Darstellung benötigen Sie den Adobe Reader.



[Quelle und Urheberrecht: Holzmann Medien GmbH & Co. KG, rationell reinigen, Heike Holland]





Neuregelung der Insolvenzgeldumlage

Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2012 die Verstetigung des Insolvenzgeldumlagesatzes ab 2013 in Höhe von 0,15 % beschlossen.

Der Bundestag ist damit der anliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Entwurf des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch" gefolgt. Die Beschlussempfehlung beruht auf dem Änderungsantrag der Regierungskoalitionen zur Neuregelung der Insolvenzgeldumlage.

Nach Auffassung der Regierungskoalitionen entspricht der Umlagesatz von 0,15 % dem durchschnittlichen Umlagesatz seit 2005. Durch eine Änderung in § 361 SGB III soll eine Anpassung künftig nur dann möglich sein, wenn eine Rücklage die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen der vorhergehenden fünf Kalenderjahre übersteigt bzw. wenn der Fehlbestand mehr als die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen der vorhergehenden fünf Kalenderjahre beträgt.






Wenig Lohn, wenig Rente - Maybritt Illner, ZDF Mediathek

Stephan Schwarz, Mitglied des Bundesvorstands und Präsident der Handwerkskammer Berlin, hat am 04.10.2012 an der Diskussionsrunde bei Maybrit Illner zum Thema "Wenig Lohn, wenig Rente" im ZDF teilgenommen.

Selten wurden die Positionen des Gebäudereiniger-Handwerks zu Minijobs, Altersarmut und Mindestlohn so deutlich und souverän einem Millionenpublikum vor Augen geführt.

Es lohnt sich, unter dem nachfolgenden Link, die Sendung zu verfolgen.

 

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1745920/Wenig-Lohn%252C-wenig-Rente-





Bundesregierung: Minijobgrenze soll zum 1.1.2013 auf 450 Euro steigen

Die Anhebung der Minijob- und der Midijobgrenze um jeweils 50 Euro auf 450 bzw. 850 Euro sowie die Einführung einer Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit für Minijobber sind geplant.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und FDP darauf verständigt, die Höhe der MinijobGrenze von 400 Euro, die seit 2003 unverändert ist, zu überprüfen und ggf. anzupassen. Ende letzten Jahres waren bereits die Anhebung der Minijob- und der Midijobgrenze um jeweils 50 Euro – das entspricht in etwa der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung in diesem Zeitraum – sowie die Einführung einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht für Minijobber mit der Option, sich hiervon befreien zu lassen, angekündigt worden. Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Formulierungshilfe für einen "Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung" vorgelegt. 

Folgende Änderungen sind vorgesehen: 

1. Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) soll von 400 auf 450 Euro angehoben werden. 

2. Die Verdienstgrenze für Beschäftigte in der Gleitzone (Midijobber) soll von 800 auf 850 Euro erhöht werden. 

3. Geringfügig Beschäftigte sollen grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. 

Sie sollen sich aber künftig durch schriftlichen Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können. Die bisherige "Opt-in-Regel" würde also zu einer "Opt-out-Regel" umgekehrt. 

Der schriftliche Antrag des Beschäftigten auf Befreiung von der Aufstockung des Rentenbeitrags müsste dann vom Arbeitgeber an die Minijobzentrale innerhalb einer Frist weitergeleitet werden. 

Widerspricht die Minijob-Zentrale nicht innerhalb von 4 Wochen dem Antrag, so wirkt die Befreiung vom Datum der Antragstellung an. Ein Widerspruch wäre allerdings nur in den Fällen denkbar, in denen wegen einer festgestellten Mehrfachbeschäftigung die Minijob-Grenze überschritten wird.

Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bestanden haben, sollen Übergangsregelungen gelten. So soll für die betroffenen Personen in den verschiedenen Konstellationen eine Übergangsfrist von zwei Jahren, also bis zum 31. Dezember 2014, gelten. Das bedeutet, dass Minijobber mit aktuellen Arbeitsverträgen zwar durchaus von der höheren Minijobgrenze profitieren könnten, aber bis Ende 2014 nicht rentenversicherungspflichtig wären. Gleichzeitig könnten Personen, die bisher über 400 Euro (aber unter 450 Euro) verdienten und allgemein sozialversicherungspflichtig sind, dies künftig auch bleiben.
Allerdings ist eine Befreiungsoption vorgesehen. Auch Personen, die zwischen 800 und 850 Euro verdienen, sollen im Übergangszeitraum von den dann geringfügig günstigeren Beitragssätzen für Arbeitnehmer auf Antrag profitieren können. 

Geplant ist, dass die Fraktionen im September 2012 einen Gesetzentwurf als Fraktionsinitiative in den Bundestag einbringen. Anfang Oktober sollen voraussichtlich die Anhörungen des zuständigen Bundestagsausschusses stattfinden. Das Gesetz könnte dann am 23. Oktober 2012 vom Bundestag beschlossen werden und zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.





Die Bissels und Biendl GmbH tritt UN Global Compact bei

Die Bissels und Biendl GmbH ist als erste deutsche Gebäudereinigung dem Global Compact der Vereinten Nationen als aktives Mitglied beigetreten.

Mit der Aufnahme durch die Vereinten Nationen in das Global Compact Programm verpflichtet sich die Bissels und Biendl GmbH, die zehn Prinzipien der Initiative sowohl in die tägliche Arbeit als auch in die Strategie und Unternehmenskultur zu integrieren.

Weitere Informationen unter
www.unglobalcompact.org



Qualitätsverbund Gebäudedienste

Seit dem 13.02.2012 sind wir Mitglied im Qualitätsverbund Gebäudedienste.


Arbeitgeber erklären Annahme des Gebäudereiniger-Tarifvertrags

Einstimmig hat die Große Tarifkommission der Arbeitgeber im Gebäudereiniger Handwerk dem am 23. August 2011 erzielten Tarifabschluss heute in Berlin zugestimmt. "Damit steht dem Inkrafttreten des neuen Lohn- und Mindestlohn-Tarifvertrages von unserer Seite nichts mehr im Weg", so Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert.

Nachdem die IG BAU ebenfalls die Annahme des Tarifergebnisses erklärt habe, setze der Bundesinnungsverband nun auf eine schnelle Anerkennung des Mindestlohntarifvertrages durch die Bundesregierung. Damit werde der Mindestlohn per Rechtsverordnung über zwingende Arbeitsbedingungen gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Arbeitgeber und Beschäftigten der Branche für verbindlich erklärt. "Die Mindestlohnverbindlichkeit ist in einer lohnkostendominierten Branche wie dem Gebäudereiniger-Handwerk die anerkannte Gewähr gegen Lohndumping." erklärt Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert.

Der Lohn für die rund 530.000 gewerblich Beschäftigten der Branche steigt demnach im Westen ab dem 01.01.2012 um 3,1 bzw. ab dem 01.01.2013 um 2,05 Prozent. Die Löhne in Ostdeutschland werden in zwei Stufen auf dann 84 Prozent des West-Lohns angehoben.

Konkret beträgt der Mindestlohn in Lohngruppe 1 dann im Westen ab 1. Januar 2012 8,82 Euro, ab 1. Januar 2013 9 Euro, in Ostdeutschland ab 1. Januar 2012 7,33 Euro und 7,56 Euro ab 1. Januar 2013.

Mit der deutlich stärkeren Erhöhung der Löhne in Ostdeutschland wurde der Einstieg in die vom gemeinsamen politischen Willen getragene Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im vereinten Deutschland Rechnung getragen. Hierzu wurde eine Vereinbarung mit der IG BAU getroffen, die Angleichung der Ost- an die Westlöhne bis zum Jahr 2019 zu realisieren. Ferner wurden die Ausbildungsvergütungen angesichts der Situation auf dem Ausbildungsmarkt und um die Attraktivität des Ausbildungsberufes weiter zu stärken, überproportional angehoben.



Anteil der Mini-Jobs weiter reduziert

Um mehr als drei Prozent ist die Zahl der Minijobber im Gebäudereiniger-Handwerk im letzten Jahr gesunken. Bundesweit boomen diese Beschäftigungsverhältnisse dagegen. Ihre Zahl ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Ende September 2010 waren es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 7,3 Millionen Beschäftigte, im Bereich Reinigung waren es rund 460 Tausend.

"Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind durchaus auch kritisch zu sehen", betonte der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Johannes Bungart. Verständlicherweise seien die Minijobs aus Arbeitnehmersicht äußerst reizvoll, da der Lohn brutto für netto ausbezahlt werde. "Genau damit werden aber falsche Anreize geschaffen und die Rekrutierung von Personal für größere Teilzeiteinheiten, die wir dringender benötigen, wird enorm erschwert." Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse seien extrem unflexibel, da streng darauf geachtet werden müsse, dass die 400-Euro-Grenze nicht überschritten werde. Kurzfristige Aufträge oder spontane Auftragsausweitungen, wie sie im Dienstleistungsbereich gang und gäbe seien, können mit geringfügig beschäftigtem Personal deshalb nicht bewältigt werden. "Wir brauchen Mitarbeiter mit Arbeitsverträgen, geregelten Urlaubsansprüchen und Tariflöhnen – und genau dies bietet die Gebäudereiniger-Branche ihren bundesweit mehr als 900.000 Beschäftigten." Der Verband fordere bereits seit Jahren, die sogenannten Minijobs völlig abzuschaffen.

Bungart befürchtet, dass vielen Minijobbern trotz gesetzlicher Regelungen Ansprüche vorenthalten werden. Im Gebäudereiniger-Handwerk dagegen werde bereits seit vielen Jahren die Einhaltung der Stundenlöhne und Tarifverträge durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls regelmäßig überprüft. Der Mindestlohn für un- bzw. angelernte Arbeitskräfte beträgt im Westen zurzeit 8,55 €, im Osten 7,00 €. "Wir unterstützen diese Kontrollen, denn sie helfen nicht nur den Beschäftigten, sondern auch der Branche." (Bungart)

Quelle




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